Hinweis:

Wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 19 hierauf verwiesen wird, gelten zustzlich zu den Vorschriften der Kapitel 8.1 bis 8.4 die folgenden Vorschriften fr die Befrderung der betreffenden Stoffe oder Gegenstnde. Stehen sie im Widerspruch zu den Vorschriften der Kapitel 8.1 bis 8.4, gehen die Vorschriften dieses Kapitels vor.